Gönnerversicherung
So hilft pro humanis seinen Mitgliedern
- Mit der Bezahlung des jährlichen Gönnerbeitrags sind die Mitglieder der Gönnervereinigung (ohne die Firmenmitglieder) gegen die wirtschaftlichen Folgen von unfallbedingten Hirnverletzungen versichert, soweit die Behandlung in der Schweiz erfolgt.
- Erleidet ein Mitglied auf Grund einer medizinisch diagnostizierten Hirnverletzung eine voraussichtlich bleibende Beeinträchtigung der Gesundheit, bezahlt die Versicherung der pro humanis je nach Invaliditätsgrad ein Invaliditätskapital von max. Fr. 100’000.-
- Innerhalb von 3 Monaten nach dem Unfallereignis erfolgt eine Akontozahlung. Diese richtet sich nach der Höhe des zu erwartenden Invaliditätsgrades und ist auf maximal Fr. 20’000.- beschränkt.